(Symbolbild: Verurteilung (c) Jan Mallander)

Saarbrücken. Im August 2020 wurde ein 35-jähriger Polizist am Amtsgericht Saarbrücken nach dem von ihm verschuldeten Unfalltod seiner 22-jährigen Kollegin wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, nämlich zu sieben Monaten Haft auf Bewährung für drei Jahre und einer Zahlung von EUR 3.500,00 an einen Kinderhospizdienst.

Unfallhergang

Das Gericht war der Überzeugung, dass der Polizist im Februar 2019 seinen Streifenwagen mit etwa 152 km / h fuhr anstatt der zulässigen 50 km / h, dies, um mit einem Zeugen zu sprechen. Grundsätzlich ist eine Geschwindigkeitsübertretung in dringenden dienstlichen Sachverhalten zulässig, jedoch war in diesem Fall der Polizist ortsunkundig und die Geschwindigkeitsübertretung in Relation zum Anlass zu hoch; ein Mann hatte einen „total betrunkenen“ Mann in einem Auto gemeldet, der sich später auch der Polizei gestellt hatte.

Der Wagen prallte – abgekommen vom Straßenverlauf in einem Kreisverkehr – gegen eine Laterne und seine 22-jährige Kollegin auf dem Beifahrersitz starb noch am Unfallort. Er selbst wurde schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass der Unfall „vermeidbar“ gewesen wäre.

Bereits im Ermittlungsverfahren war der Angeklagte geständig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Haftstrafen müssen in Deutschland mindestens ein Jahr betragen, damit ein Beamter oder eine Beamtin in der Konsequenz seinen oder ihren Beamtenstatus und die Anstellung verliert.

Von Redaktion

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