(Symbolbild: Geldbörse)

Zell am See. In einer Einvernahme ist von einer 18-Jährigen die Unterschlagung einer gefundenen Geldbörse und die widerrechtliche Verwendung der darin befindlichen Bankomatkarte gestanden worden.

Am 7. Januar hat eine 42-Jährige Frau ihre Geldbörse verloren. Über die NFC-Funktion der Bankomatkarte, mit der Beträge bis zu EUR 50,00 ohne Eingabe einer PIN ausgegeben werden können, hat nach derzeitigem Ermittlungsstand nach einer Fundunterschlagung eine junge Frau mehrere Einkäufe getätigt. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte am 21. Januar die Verdächtige ausgeforscht werden.

Der Sachschaden beträgt mehrere hundert Euro. Die Frau wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.

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Von Redaktion

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