Symbolbild: Pressekodex
Symbolbild: Pressekodex

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates hat am 20.03.2018 auf Grund unserer Beschwerde wegen schweren Verstößen gegen den Pressekodex eine öffentliche Rüge gegen BILD Online ausgesprochen. Die öffentliche Rüge ist das schärfste Sanktionsmittel des Presserates.

Für Klicks Opfer schwerer Straftaten bloßstellen

Bereits 2016 wurde auf Grund unserer Beschwerde eine Missbilligung gegen BILD Online ausgesprochen. In beiden Fällen hat BILD Online Nacktfotos von Personen, Auszüge aus sogenannten „Tätertrophäen“, veröffentlicht, und die Opfer ein weiteres Mal gedemütigt und bloßgestellt.

BILD-Redakteur reagiert bizarr

Aus der Stellungnahme des Presserates wird der Vortrag des Chefredakteurs der BILD Zeitung zitiert:

„Die Redaktion habe sich bewusst nur zur Veröffentlichung
des Fotos entschieden – und eben nicht das gesamte Video gezeigt. […]
Das bewusst ausgewählte Foto dokumentiere mithin eine schreckliche Tat – ohne die Betroffene in irgendeiner Weise zu verletzen. Von einem Verstoß gegen den Pressekodex könne keine Rede sein.“

Der Chefredakteur ist nicht namentlich genannt. Es handelt sich womöglich um Julian Reichelt, der in der Vergangenheit bereits dadurch auffiel, dass er an sich andere Maßstäbe als an andere anlegte; BILD veröffentlichte zum Beispiel die Millionengehälter von diversen Spitzenverdienern, während Reichelt selbst nicht wollte, dass sein massives Einkommen öffentlich diskutiert würde, nach eigenen Angaben aus Angst vor Straftaten gegen seine Familie.

Realsatire.

BILD ist uneinsichtig

Die – wie von der Chefredation selbst geäußert – „bewusste Entscheidung“ zur Veröffentlichung des Fotos ist aufs Schärfste zu verurteilen. Dass der Chefredakteur dies als Milde darstellen will – er habe ja bewusst nicht das Video, sondern „nur“ das Nacktbild veröffentlicht – ist ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer und das in der BRD grundrechtlich verbürgte Recht der unantastbaren Menschenwürde.

Opfer von ähnlichen Straftaten könnten sich aus Angst, eventuell genauso von der Presse erniedrigt zu werden, davor scheuen, Strafanzeige gegen die Täter zu erstatten.

Von einer Nachvollziehbarkeit seiner Auffassung, dass keine Rede von einem Verstoß gegen den Pressekodex sein könne, kann alleine auf Grund der in Frage kommenden Rechtsverstöße wiederum keine Rede sein.

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar, der die persönliche Auffassung beziehungsweise die Meinung der Herausgeberin wiedergibt.

Von Redaktion

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