Herford. Im August 2020 ist vom amtierenden Herforder Bürgermeister Tim Kähler (SPD) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegenüber Herrn Ratsherr Martin Wolf (parteilos) wegen des Verdachts der üblen Nachrede (§ 188 StGB) gestellt worden.

§ 188 StGB: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

In der bereits Ende Juni 2020 getätigten Ratssitzung soll Ratsherr Martin Wolf über den Bürgermeister gesagt haben, dass er „als jemand bekannt sei, der Menschen nötigen würde, um an sein politisches Ziel zu gelangen“.

Da sich der Ratsherr auch Monate nach der Aussage nicht entschuldigt hätte und der Bürgermeister sich nach eigener Aussage nicht alles bieten lassen will, wurde etwa zwei Monate nach der Aussage die Strafanzeige eingebracht.

Im entsprechenden Paragraphen 188 des StGB heißt es:

„Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.“

Herr Kähler hat die Ratsmitglieder zeitnah über diesen Schritt informiert.

Bereits 2017 ein rechtlicher Konflikt

Im Jahr 2017 gab es bereits einen rechtlichen Konflikt, bei dem das Verfahren gegen Martin Wolf wegen Beleidigung gegen Auflagen eingestellt worden war.

Von Redaktion

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