Glarus. Am 14. April 2021 ist  vom Kanton und Kantonsspital Glarus bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eine Strafanzeige gegen eine Handelsfirma und veine unbekannte Täterschaft eingebracht worden; die Anzeigenerstatter ersuchen um die Eröffnung eines Strafverfahrens, insbesondere wegen Betrug, Wucher, Gefährdung des Lebens sowie Verstoss gegen das Heilmittelgesetz.

Auf Grund der Covid19-Pandemie bestellte der Kanton Glarus 25.000 FFP2-Schutzmasken, für die keine Lagerpflicht bestand. Die gelieferten Masken stellten sich im Gebrauch als mangelhaft heraus und Zertifikate, die die Wirksamkeit der Schutzmasken bestätigen sollten, sollen gefälscht gewesen sein.

Wir werden weiterhin berichten.

Kristina Kral

Von Redaktion

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